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Energieausweis

Allgemeines

Der Energieausweis ist seit dem 01. Oktober 2007 gesetzlich vorgeschrieben!

Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft:

Wohngebäude, die bis zum Jahr 1965 fertig gestellt wurden, benötigen den Energieausweis bis zum 1.Juli 2008. Eigentümer jüngerer Wohngebäude müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel ab 1.Januar 2009 vorlegen können. Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 01.Juli 2009 den Energieausweis haben.

Bei Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie haben Interessenten das Recht, den Energieausweis einzusehen. Darauf sollte man in keinem Fall verzichten, denn die Höhe der Betriebskosten hängt wesentlich von der energetischen Qualität eines Gebäudes ab. Daher eine Empfehlung: Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten möchten, lassen Sie sich in jedem Fall den Gebäudeenergieausweis zeigen. Der Energieausweis schaftt eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Objekten.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
1.: Bedarfsausweis
2.: Verbrauchsausweis



Bedarfsausweis

Der bedarforientierte Ausweis stützt sich auf eine Berechnung der benötigten Energie zum Heizen und der Warmwassererzeugung. In die Berechnung fliest die Qualität der Isolierung von Aussenwände und Dach, sowie die Effizienz der Heizanlage mit ein.
Eigentümer von Häusern, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten haben dürfen sich grundsätzlich seit dem 1.10.2008 nur noch den Bedarfausweis ausstellen lassen.
Eine Ausnahme für diese Häuser besteht jedoch, wenn wenn sie durch zwischenzeitliche Sanierung das energetische Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
Diese Überprüfung sollte in jedem Fall durch einen Fachmann vorgenommen werden.

Der Bedarfsausweis ist aufwendiger und teurer.

Verbrauchsausweis

Der verbrauchsorientierte Ausweis ermittelt sich aus der tatsächlich verbrauchten Enerige in den letzten Jahren.
Der Verbrauchsausweis ist einfacher und günstiger.

Welchen Ausweis brauchen Sie?
Die ist abhängig davon, ob Sie inen Neubau oder Altbau haben...

Neubau

Immer den Bedarfsausweis, da keine Verbrauchswerte vorliegen.

Altbau

Der Bedarfsausweis bietet sich bei Mehrfamilienhäusern an.
Bei Einfamilienhäusern und Vorliegen von Verbrauchsaten reicht nach jetziger Rechtssprechung noch der Verbrauchsausweis aus.

Wer erstellt einen Energieausweise?

Bedarfsausweise können ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte, wie Architekten und Energieberater erstellt werden.

Verbrauchsausweise können auch durch professionelle Wärmemessdienstleister erstellt werden.

Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig.

Kosten

Die Kosten können verständlicherweise nur als ungefähr benannt werden. Gerade in diesem jungen Markt ändert sich das Preisgefüge beinahe täglich.
Die Angabe der Preise dient daher zur zur Information.

Verbrauchsorientierte Energieausweise für Wohngebäude: ca. EUR 40,00 (inkl. MwSt.)
Bedarfsorientierte Energieausweise für Wohngebäude: ca. EUR 40,00 (inkl. MwSt.)
Verbrauchsorientierte Energieausweis für Nicht-Wohngebäude: ca. EUR 50,00 (inkl. MwSt.)

Mein Service für Sie

Gerade hinsichtlich des Energieausweises wird derzeit viel Schindluder getrieben und Firmen verkaufen Leistungen, die Sie als Kunde eigentlich nicht benötigen.

Interessenten stelle ich auf Anfrage gerne eine Liste von Firmen zur Verfügung, mit denen ich in der Vergangenheit hervorragend zusammengearbeitet habe.
Selbstverständlich brauchen sich meine Kunden nicht selbständig um den Energieausweis zu kümmern.
Es genügt, wenn mir Bescheid gegeben wird, dass ein Energieausweis benötigt wird.
Auf Kosten des Kunden wird dieser dann von mir in Auftrag gegeben.

!!! Bitte bedenken Sie, dass ein Wärmebild Ihres Hauses nur bei kalten Temperaturen erstellt werden sollte !!!