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Geschäftsführerin

Firmensitz

Anschrift

Immobilienverwaltung Simon
Tanja Simon
Heerstraße 10a
52391 Vettweiß-Lüxheim

Tel: 02424-200783
Fax: 02424-200784
E-Mail: Anfrage@immo-si.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

207 / 5228 / 2494

Zuständiges Amtsgericht

Amtsgericht Düren
August-Klotz-Straße 14
52349 Düren

Gesetzliche Berufsbezeichnung

Immobilienverwalterin

Wissenswertes über den Beruf Hausverwalter

Die Berufsbezeichnung "Hausverwalter", bzw. die Firmenbezeichnung "Hausverwaltung" sind nicht geschützt und rechtlich an keinerlei berufliche Qualifikation oder Ausbildung gebunden. Grundsätzlich kann jeder als professioneller Hausverwalter auftreten.
In Anbetracht der Vertrauensstellung und der nicht unerheblichen Vermögenswerte die verwaltet werden, sollte ein Hausverwalter jedoch zumindest über eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Einschlägige kaufmännische und juristische Grundkenntnisse sind für eine ordentliche Verwaltertätigkeit unabdingbare Voraussetzung. Als unverzichtbar wird auch der Nachweis einer Vermögenschaden - Haftpflichtversicherung angesehen, so dass im Ernstfall Schadenersatz geleistet wird.

Fehlende kaufmännische, rechtliche und technische Kenntnisse des Verwalters werden oft nicht oder zu spät erkannt. Und dann können bereits große finanzielle Schäden für das Gemeinschaftseigentum und die jeweilige Eigentumswohnung entstanden sein. Der einzelne Wohnungseigentümer erkennt dieses erst dann, wenn grobe Unstimmigkeiten oder Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden.

Haftungsausschluss

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Urheberrechtshinweise

Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.