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Die Verwaltung leiste ich unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:
* WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
* Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
* Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
* Verwaltervertrag
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht für mich der Ausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer im Vordergrund. Diesbezüglich kommt dem Verwalter eine sehr wichtige Aufgabe bei der Wahrung des Gemeinschaftsfriedens zu. Diesem versuche ich mit Einfühlungsvermögen nachkommen, ich werde vermittelnd tätig, wobei ich mich nach Möglichkeit neutral verhalte.
Ein wesentliches Ziel jeder Eigentümergemeinschaft sollte die Wertsicherung und -steigerung des Gemeinschaftseigentums und damit auch des einzelnen Sonder- und Teileigentums sein.
Aus diesem Grund ist der Einsatz eines professionellen Verwalters von Nöten.
Ich bin stets um Transparenz der erbrachten Leistungen sowie an einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat (automatisch ab 10 Parteien, verienbarungsgemäß auch bei weniger Parteien) bemüht.
Regelmäßige Objektbegehungen und Beiratsversammlungen werden nach Absprache, mindestens jedoch 1x jährlich vor der Eigentümerversammlung, durchgeführt. Die Beseitigung festgestellter Baumängel wird durch mich schnell und kostengünstig durch fachlich geeignete Firmen veranlasst. Bei größeren Aufträgen erfolgt selbstverständlich eine entsprechende Ausschreibung, um sicherzustellen, dass die Eigentümergemeinschaft auch nachvollziehbar die preisgünstigste und beste Reparatur erhält. Eine sorgfältige Buchhaltung, ein hervorragendes Abrechnungswesen und die Führung eines Vermögensstatus ist für mich selbstverständlich.
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