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Die Form der Mieterverwaltung biete ich überregional für Wohnungen und Häuser in ganz Deutschland an. Die Mieterverwaltung ist eine abgespeckte Version der Immobilienverwaltung. Verschiedene Leistungen, die zur Immobilienverwaltung gehören, sind nicht enthalten.
Auch bei der Mieterverwaltung können Sie als Eigentümer sich entscheiden, on Sie lediglich die Mietkontoverwaltung, nebst Wohnungsübergaben in meine Hände geben möchten oder aber auch beispielsweise die Betriebskostenabrechnungen.
Etwaige Mahnungen, Kündigungen oder aber auch der Bereich der Einleitung von Zwangsmaßnahmen gegen den Mieter bis hin zum Inkasso werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und der Struktur des Objektes. Nachfolgend wurden Verwalterhonorare für die Mietkontoverwaltung aufgeführt. Damit Sie sich über die Kosten ein besseres Bild machen können, habe ich die Preise für die einfache Mieterverwaltung mit aufgeführt.
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Immobilie mit 1 Einheit: 15,00€ (Wohnung); 20,00€ (Gewerbe)
Immobilie mit 2 Einheiten: 14,00€ (je Wohnung); 19,00€ (je Gewerbe)
Immobilie mit 3 Einheiten: 12,00€ (je Wohnung); 17,00€ (je Gewerbe)
Immobilie mit 4 Einheiten: 10,00€ (je Wohnung); 15,00€ (je Gewerbe)
Immobilie mit 5 Einheiten: 9,00€ (je Wohnung); 14,00€ (je Gewerbe)
Immobilie mit 6 Einheiten: 8,00€ (je Wohnung); 13,00€ (je Gewerbe)
Immobilie mit 7 Einheiten: 7,00€ (je Wohnung); 12,00€ (je Gewerbe)
Immobilie mit 8 Einheiten: 6,50€ (je Wohnung); 11,50€ (je Gewerbe)
Immobilie mit 9 Einheiten: 6,00€ (je Wohnung); 11,00€ (je Gewerbe)
Immobilie ab 10 Einheiten: 5,00€ (je Wohnung); 10,00€ (je Gewerbe)
Gesondert werden folgende Leistungen berechnet:
Betriebskostenabrechnung 8,00€ je Abrechnung / Nutzer
Mahnung 7,50€ je Mahnung (wird, wenn nach Mietvertrag zulässig, an Mieter weiter belastet)
Kündigung eines Mietvertrages 25,00€ je Vorgang (wegen Zahlungsrückstandes oder anderem Vertragsverstoß)
Einleitung von Zwangsmaßnahmen 40,00€ je Vorgang (Vorbereitung der Unterlagen einschließlich zweifacher Kopien zur Weitergabe an Rechtsanwalt oder Inkassobüro)
Natürlich ist die individuelle Bestimmung weiterer Leistungen jederzeit möglich. Auch kann die Mieterverwaltung jederzeit mit einer bestehenden Hausverwaltung kombiniert werden. Bei Interesse sprechen Sie mich unbedingt an, da in so einem Fall gesonderte Konditionen gelten.
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